Könnte Dein Patient mit eigenen Worten Deine erbrachte Leistung erklären, dass ein Fremder ihn versteht? Die meisten Leistungserbringer im der Naturheilkunde reden sich diesen Aspekt schön und irren sich, wie Umfragen zeigen.
Bei der Dokumentation der Behandlungsleistung scheitern viele Heilpraktiker schon daran, dass sie nicht wissen, wie sie ihre erbrachten Leistungen nennen und beschreiben sollen. Somit fehlt es an eine dem Patienten schützenden Dokumentation.
Das diese des Grund der Abrechnung dient, weil sie als Beweislastumkehr nun mal das zweite Dokument (neben der Dokumentation) spiegelt muss. Andernfalls wäre ein Dokument gefälscht und hält juristisch nicht mehr stand. Sogar die Berufshaftpflicht Versicherung können wegen fahrlässigen Handels die Leistungspflicht versagen.
Das bei derart Intransparenz viele Erstatter die Erstattung versagen ist demnach einfach nachzuvollziehen.
Hier lernst Du eine transparente Rechnungsstellung. So kann der Patient Deine Rechnung gemäß des Urteils vom AG München als seine nebenvertragliche Pflicht, kontrollieren und nachvollziehen.
So wird dieser Patient bei Erstattungsproblemen aufgrund seines Rechnungsverständnisses direkt mit dem Erstatter in Kontakt treten und nicht zuerst Dich als Leistungserbringer kontaktieren. Dieser Weg ist so richtig und sorgt dafür, dass die Erstatter nicht ständig einen Keil zwischen Patien und Behandler treiben können.